KOSTEN


Private Krankenversicherung und Beihilfe:
Die Kosten für eine Therapie bei einem approbierten Psychologischen Psychotherapeuten werden von vielen privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen. Am besten kontaktieren Sie vor der ersten Sitzung Ihre Versicherung und erfragen den Umfang der Kostenübernahme (z.B. Gibt es einen begrenzten Stundenumfang pro Jahr?). Die Abrechnung erfolgt entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Sollten Sie dazu weiteren Fragen haben, unterstütze ich Sie gern.


Gesetzliche Krankenversicherungen:
Da es in Berlin aktuell keine freien Kassenzulassungen gibt und ich eine Privatpraxis führe, ist eine Abrechnung mit gesetzlichen Krankenversicherungen nur im Kostenerstattungsverfahren möglich. Häufig bestehen lange Wartezeiten bei Psychotherapeuten mit Kassenzulassung. Allerdings haben Sie Anspruch auf einen Therapieplatz in einem zumutbaren zeitlichen Rahmen. Deshalb gibt es bei dringendem Therapiebedarf die Möglichkeit, dass Ihre gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für die Behandlung in einer Privatpraxis übernimmt. Ich berate Sie gerne zum genauen Vorgehen.

Selbstzahler:
Sofern Sie die Kosten für die Psychotherapie selbst tragen möchten, wird das Honorar auf Basis der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) berechnet, wie auch bei Privatversicherten. Derzeit entspricht dies 100,55 Euro für eine 50-minütige verhaltenstherapeutische Sitzung.